
Von Florian Eisele
Wenn es um absichtliche Tritte nach den Gegenspielern geht, benötigt man auch in der Bundesliga manchmal eine zweite oder dritte Zeitlupeneinstellung, um zu einem Ergebnis zu kommen. Für die Kicker in der Kreisklasse steht ausschließlich das Augenmaß zur Verfügung. Umso schwerer stellte sich die Verhandlung dar, die am vergangenen Dienstag vor dem Amtsgericht Augsburg stattfand. Im April soll ein Spieler des SSV Neumünster seinen Gegenspieler vom TSV Lützelburg bei einem Gerangel so fest mit dem Stollenschuh ins Gesicht getreten haben, dass dieser eine Platzwunde erlitt, die getackert werden musste. Es war der Schlusspunkt einer turbulenten Partie. Bei dem 2:2-Remis wurden drei Platzverweise ausgesprochen.
Auf dem Spielfeld hatte diese Aktion eine sofortige Konsequenz: Der Spieler aus Neumünster bekam eine Rote Karte und wurde für acht Spiele gesperrt. Was den juristischen Aspekt angeht, gestaltete sich die Frage nach der Schuld wesentlich schwieriger. Der beschuldigte Spieler bestritt, den Gegenspieler mit Absicht getreten zu haben. Nach einem Zweikampf kurz vor Spielende seien beide zu Boden gegangen. Dass er seinen Gegenspieler getroffen habe, gab er zu – von Absicht könne man aber nicht sprechen: „Wir waren ineinander verkeilt.“
Weil er schnell wieder aufstehen wollte, zog er sein Bein an. „Das muss in dem Moment gewesen sein, in dem mein Gegenspieler aufstehen wollte“, sagte der 20-Jährige. Im Anschluss daran habe er nur noch einen dumpfen Schlag gespürt. Nach seiner Roten Karte habe er noch vergeblich das Gespräch mit dem Getroffenen gesucht. Der Getroffene selbst konnte zum Tathergang nicht mehr viel sagen. Zu schnell sei alles gegangen. Als er nach dem Gerangel aufstehen wollte, habe er einen Schlag ins Gesicht gespürt. Er musste mit seiner Verletzung ins Wertinger Krankenhaus gebracht werden. Wegen des Vorfalls habe man versucht, sich außergerichtlich zu einigen. Als sich abzeichnete, dass dies zu keiner Einigung führt, stellte der 28-Jährige im Mai Strafantrag.
Die Klärung der Frage, ob der Tritt Absicht oder ein Versehen war, gestaltete sich am gestrigen Dienstag – knapp acht Monate nach dem Vorfall – schwierig. Je nach Erinnerungsstand der Zeugen lagen beide Spieler wahlweise über Kreuz oder parallel, landeten beide Spieler nach dem Zweikampf auf dem Rücken, dem Bauch oder der Seite. Je nach Sichtweise erfolgte der Tritt absichtlich oder versehentlich.
Eine außergerichtliche Einigung scheiterte in letzter Sekunde. Der Vorschlag, der den Frieden bringen sollte: Der Beschuldigte sollte 50 Euro in die Mannschaftskasse des TSV Lützelburg stecken, dafür würde das Verfahren eingestellt. Was die Anwaltskosten des Opfers, der als Nebenkläger auftrat, anging, gab es aber neuen Streit. Diese Kosten wollte die Klägerseite nicht übernehmen. Sollte es dazu kommen, kündigte Michael Bauer, Anwalt des Lützelburger Spielers, zivilrechtliche Schritte an. Johann Pfeil, der den Beschuldigten vertrat, sah sich deswegen außerstande, dem Kompromiss zuzustimmen.
Nächste Woche geht es mit neuen Zeugen in die Verlängerung.
Die Partie vom 10. April endete mit 2:2. Daten zum Spiel:
Tore 0:1 M. Kempter (37.), 1:1 M. Weihrich (43.), 2:1 U. Seehuber (50.), 2:2 S. Saliger (60.) – Rote Karten für J. Litzel (SSV/80.), F. Untersehr (SSV/85.) und D. Zagran (88./TSV) – Schiedsrichter Raab (TSV Meitingen) – Zuschauer 140